Hier findest du Alles, was du über deine Behandlung wissen musst.

Häufige Fragen Zur Physiotherapie

  • Bei deinem ersten Termin nehmen wir uns Zeit für ein ausführliches Gespräch über deine Beschwerden und Vorgeschichte. Danach führen wir eine physiotherapeutische Untersuchung durch, um gemeinsam einen individuellen Therapieplan zu erstellen. Dieser kann sowohl aktive als auch passive Behandlungsmaßnahmen enthalten.

  • Der behandelnde Arzt kann Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinie, die das in der Regel medizinisch Notwendige festlegt, z. B. die Gesamtverordnungsmenge. Ist diese ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

    Die verordnete Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen begonnen werden. (GKV)

    Osteopathie wird je nach Krankenkasse teilweise übernommen – erkundige dich am besten direkt bei deiner Versicherung.

  • Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt zehn Euro Rezeptgebühr je Verordnung und zehn Prozent je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab

    Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung, außer du bist hiervon befreit. Kinder sind generell befreit.

  • Für eine umfassende Anamnese ist es wichtig, deinen Körper als Ganzes betrachten zu können. Trage daher bequeme Unterwäsche, in der du dich wohlfühlst, da es möglich ist, dass du dich für die Untersuchung und Behandlung bis auf die Unterwäsche entkleiden musst. Alternativ kannst du enganliegende Sportkleidung tragen.

    • Ein großes Handtuch mitbringen

    • Relevante Befundberichte, falls vorhanden

    Bequeme Kleidung ist bei jedem Termin wichtig, damit du dich während der Behandlung wohlfühlst.

  • Unser ganzheitlicher Ansatz bedeutet, dass wir nicht nur Symptome behandeln, sondern deinen Körper als Einheit betrachten. Denn oft liegt die Ursache an einer anderen Stelle als die Beschwerden selbst.

    Heilung braucht Zeit und Ruhe – und genau diese nehmen wir uns für dich:

    • Dein erster Termin dauert in der Regel 40–60 Minuten. In dieser Zeit führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch, analysieren deinen gesamten Körper und entwickeln gemeinsam den besten Therapieansatz für dich. Anschließend starten wir mit der ersten Behandlung.

    • Folgetermine stimmen wir individuell auf deine Beschwerden ab und bieten sie in Einheiten von 30 Minuten, 40 Minuten (Doppeleinheit) oder 60 Minuten an.

  • Bei Fieber oder schlechtem Allgemeinzustand melde dich bitte frühestmöglich, damit wir den Termin verschieben können.

    Falls du den Termin nicht wahrnehmen kannst, gib uns bitte spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail Bescheid.

    Nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir leider mit einer Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

  • Rechtsgrundlage der Abrechnung

    Die Abrechnung für Privatpatient:innen basiert auf zwei Prinzipien:

    • Einem individuell mit dir vereinbarten Behandlungsvertrag

    • Der ortsüblichen Vergütung nach § 612 BGB

    Als Privatpatient

    In der Physiotherapie gibt es – anders als im ärztlichen Bereich – keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Privatpatient:innen. Was ist also zu tun, wenn die private Krankenversicherung behauptet, wir machen überzogene Honorare geltend? Der entstehende Ärger ist nicht nur lästig, sondern verärgert uns und Dich.

     Folgendes gibt der „Verband für Physiotherapie ZVK“ zur Rechtsgrundlage weiter:

    Rechtsgrundlage der Abrechnung
    Die Abrechnung für Privatpatient:innen basiert auf zwei Prinzipien:

    • Einer individuell mit dir vereinbarten Honorarvereinbarung

    • Der ortsüblichen Vergütung nach § 612 BGB

    Rechtsgrundlage zum Behandlungsvertrag

    Jeder Physiotherapeut ist frei darin, mit dem Patienten eine Behandlungsvertrag zu vereinbaren.

    Wenn wir mit dem Patienten eine solche Vereinbarung schließen, stehen beide Seiten auf der sicheren Seite, denn:

    Verschiedene Amtsgerichte (z.B. das Amtsgericht Köln – Urteil vom 14.09.2005 bzw. das Amtsgericht Köpenick – Urteil vom 10.05.2012) haben entscheiden, dass ein zwischen den Beteiligten geschlossener Behandlungsvertrag auch für die Private Krankenkasse bindend ist.

    Vorausgesetzt natürlich, dass nicht der Tatbestand des Wuchers vorliegt, also völlig überzogene Preise vereinbart wurden.

    Ortsübliche Vergütung

    Aber auch ohne eine solche Vereinbarung sind der Behandler und der Privatpatient nicht schutzlos. Das Gesetz billigt dem Behandler das „ortsübliche Entgelt“ zu. Zum ortsüblichen Entgelt hat die Rechtsprechung bereits vor Jahren Grundsätze dahingehend entwickelt, dass der Behandler bei persönlichen Leistungen den 2,3-fachen und bei Sachleistungen den 1,8-fachen Ersatzkassentarif geltend machen kann.

    Unsere Preise

    Die Preisgestaltung in unserer Praxis errechnet sich ausfolgenden Faktoren:

    • Das Gebührenverzeichnis der Ersatzkassen

    • Die Therapiedauer  

    • Die Qualifikation unserer Therapeuten

    Die zeitlichen Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen bei zum Beispiel den Therapiemaßnahmen Krankengymnastik und Manuelle Therapie liegen bei 20 Minuten.

    Da wir grundsätzlich 30 Minuten bis 60 Minuten behandeln, multiplizieren wir die zugrunde liegende 20 Minuten - Vergütung mit dem Faktor bis zu 1,8 

    • 1,5 für die Umrechnung auf den Minutenpreis

    • Bis + 0,3 für die Qualifikation unserer Therapeuten.

    Somit liegen wir sogar unter dem o.a. 2,3-fachen Satz, TROTZ längerer Behandlungsdauer.

    Für aktive Maßnahmen machen wir einen 1,5- bis 2,3-fachen Satz geltend, für passive Maßnahmen einen 1,3- bis 1,5-fachen Satz.

    Die am meist verordneten Maßnahmen im Überblick:


    Aktive Leistungen

    • Krankengymnastik:  27,80 €

    • Manuelle Therapie: 33,39 €

    • Manuelle Lymphdrainage 30 Min.: 33,75 € 

    • Massage (15 Min GKV): 20,29 €

    Passive Leistungen

    • Fango: 15,16 €

    • Elektro: 7,91 €

    • Eis: 11,21 €

    Erkundigt euch gerne vorab bei euren Krankenkassen.

     

    Als gesetzlich Versicherter

    Ob gesetzlich oder privat versichert ist für uns unerheblich, Umfang und Qualität ist in unserer Behandlung immer gleichbleibend und soll jedem zuteilwerden, der zu uns kommt und uns sich anvertraut. Da uns die gesetzlichen Kassen allerdings nur 20 Minuten vergüten, setzen wir grundsätzlich Doppeltermine/-einheiten an. Alternativ ist eine Verlängerung der Behandlungszeit auf eine 30 Minuten Behandlung als Selbstzahler jederzeit möglich. Wir orientieren uns an der Differenz zu dem 30 Minuten Privatpreis.

Häufige Fragen Zur Osteopathie

  • Der Körper funktioniert als eine Einheit. Dazu gehören:

    • Stütz-und Bewegungsappart

    • Inneren Organe

    • Blut-und Lymphgefäße

    • Bindegewebe (Faszien)

    • Schädel, Hirnhäute, Nervensystem

    Idealerweise bilden diese Systeme zusammen ein balanciertes Spannungssystem und können Belastungen abfangen, ausgleichen und kompensieren.

    Größere Belastungen und Traumen – auch emotionale- in einem oder mehreren Systemen können dieses Spannungssystem überfordern und zu einem Ungleichgewicht führen.

    Daraus können Schmerzen, Verspannungen und Bewegungseinschränkungen entstehen.

    Während meiner Untersuchung und Behandlung suche ich nach diesen verschiedenen Spannungszuständen (sowie Bewegungseinschränkungen und Funktionsstörungen) im gesamten Körper und seinen Systemen, behandle diese und ermögliche so dem Körper in ein ausgeglichenes Spannungssystem zurückzufinden.

  • Zunächst erfrage ich die Vorgeschichte des Patienten (und damit meine ich wirklich die gesamte Vorgeschichte). Folgende Fragen gehören dazu

    • Stürzen in der Kindheit und Erwachsenenalter

    • Aktuelle orthopädische, internistische Diagnosen

    • Gynäkologische Diagnosen, Schwangerschaften und Geburten

    • Stattgefundene Operationen

    • Unfälle, Traumen, Stresssituationen

    Darauf suche ich im gesamten Körper nach Fehlspannungen, Haltungs-/Bewegungs- und Funktionsstörungen.

    Hierfür nutze ich mein geschultes und trainiertes Tastempfinden, meine Kenntnisse aus der Osteopathie, manueller Medizin, Anatomie und Physiologie sowie der Schulmedizin. 

    Aus den verschiedenen Befunden und Erkenntnissen erstelle ich eine Gewichtung der Funktionsstörungen und behandle sowohl die Primärstörung, die den Körper aus seinem Gleichgewicht bringt und die Ursache der Beschwerden ist sowie die kompensatorischen Sekundärstörungen.

    Nach einer Behandlung erfolgt eine Kontrolle der anfänglichen Störung/Beschwerden und eine individuelle Beratung zum weiteren Vorgehen.

  • Aufgrund des ganzheitlichen Ansatzes der Osteopathie behandle ich häufig mehrere Bereiche des Körpers, bei der Befundung untersuche ich den Körper als Ganzes.

    Hierbei ist es vorteilhaft, dass sich die Patienten bis auf die Unterwäsche entkleiden.

    Dünne, kurze und eng anliegenden Kleidung ist ebenfalls möglich.

    Es ist mir wichtig, dass Sie sich während der Behandlung wohl fühlen!

    Bringen Sie sich ein großes Handtuch oder Laken für die Liege mit.

    Bei Kindern, je nach Alter, einen Schnuller, eine Trinkflasche, ein Kuscheltier oder ein Buch zum Vorlesen.

  • Es ist möglich, dass Sie nach der Behandlung müde sind, die Reaktionen verlangsamt und der Kreislauf herunter reguliert ist.

    • Bitte planen Sie sich 20 Minuten „Extrazeit“ ein, bevor Sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

    • Trinken Sie viel (1-2L), machen kleine Spaziergänge und vermeiden Sie größerer Belastungen.

    • Machen Sie eine Sportpause für einen Tag.

    • Kinder sollten für drei Tage keine Voijta-Therapie machen.

    • Verbringen Sie den Tag möglichst entspannt.

  • In den ersten drei Tagen kann es zu einer Erstverschlimmerung der bekannten Beschwerden kommen.

    Hinzu können vegetative Symptome wie Schwitzen oder Frieren, Müdigkeit und Abgeschlagenheit kommen.

    Muskelkater, Kopfschmerzen oder grippale Symptome können ebenfalls auftreten.

  • Kinder sind KEINE kleinen Erwachsenen. Säuglinge, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollten daher immer alters-und entwicklungsspezifisch untersucht und behandelt werden.

    Kochen, Muskeln, Bänder, Organe und der Schädel mit dem Nervensystem wachsen, entwickeln, reifen noch bis zum 25 Lebensjahr. Daher können nicht alle Behandlungstechniken der Erwachsenbehandlungen in jedem Alter angewandt werden und müssen den einzelnen Entwicklungsphasen und körperlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Störungen können sich negativ auf die weitere Entwicklung auswirken, eine Behandlung ist daher auch immer präventiv zu sehen. Heranwachsen in einem ausgeglichenen System bietet bessere Ressourcen und erfolgt leichter, symmetrisch und physiologisch.

  • Bei schlechtem Allgemeinzustand, allgemeinen Krankheitssymptomen, grippalen oder gastrointestinalen Infekten oder Fieber melden Sie sich bitte frühestmöglich.  

    Es gibt bestimmte Abstände, die ich zu Behandlungen empfehle:

    • Impfungen: 1 Woche vorher und nachher

    • Entbindung: nach der Rückbildung

    • Schwangerschaft: nicht in den ersten 12 Wochen / 2-3 Wochen vor ET

    • Gehirnerschütterung: 2 Wochen nach Verschwinden der Symptome

  • Falls Sie den Behandlungstermin nicht wahrnehmen könne, sagen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail Bescheid.

    Bei einem nicht abgesagten Termin muss ich leider eine Ausfallgebühr in Höhe von 50-75 € in Rechnung stellen, da ich diese Zeit speziell für Dich reserviert habe.

  • Die individuellen Behandlungskosten richten sich nach dem Zeitaufwand und den angewandten Behandlungstechniken.

    Die Abrechnung erfolgt für alle Patienten nach (den Analogziffern) der aktuellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüHP)

    Private Krankenkassen erstatten i.d.R. die Kosten je nach von dem von Ihnen gewähltem Versicherungstarif.

    Viele gesetzliche Krankenkassen zahlen freiwillig Zuschüsse. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Kk oder unter www.osteokompass.de finden Sie Informationen zu Voraussetzungen und Umfang.

    Die geforderte Anzahl an theoretischen und praktischen Ausbildungsstunden bei einer von den Krankenkassen anerkannten Gesellschaft erfülle ich, ebenso darf ich die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ führen und bin in einem Verband organisiert.

    Falls es zu keiner oder nur zu einer anteiligen Erstattung kommt, sind die ausstehenden Kosten selbst zu tragen.

  • In den USA (dem Geburtsland von A.T. Still) erfolgt das Studium der osteopathischen Medizin und der Humanmedizin in den ersten Jahren gemeinsam, danach entscheidet sich der Studierende/angehende Arzt für seinen Fachbereich. Nach der Ausbildung arbeiten viele „Doctors of osteopathic medicine“ mit ihren „klassischen“ Kollegen an renommierten Universitäten gemeinsam.

    In Europa ist die osteopathische Medizin jünger und die Standesorganisationen tun sich nach wie vor schwer mit der Anerkennung. In Ländern wie England, Belgien, Frankreich und Norwegen ist die osteopathische Medizin deutlich angesehener.

    In der internationalen wissenschaftlichen Literatur gibt es mittlerweile viele Studien zur Wirksamkeit. In Deutschland erkannte die Bundesärztekammer 2009 eine Wirksamkeit beim chronischen Schmerzsyndrom der Wirbelsäule an.